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Ferienwohnungen Sonnenblumenhaus


Familie Link
Fischerei 7
96047 Bamberg

Tel.:           (09 51)  2 23 10
Handy:   (01 71) 890 780 9
mail to:    

fewo.sonnenblumenhaus@web.de

 

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Allgemeine Geschäftsbedingungen


Die Geschäftsbedingungen gelten für alle Vermietungen.

Die Buchung einer Ferienwohnung stellt einen verbindlichen Auftrag zum Abschluss eines Gastaufnahmevertrages dar. Der Besteller versichert, für die mitreisenden Personen bevollmächtigt zu sein und erkennt auch für die übrigen Teilnehmer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.


Vertragsabschluss

Der Gastaufnahmevertrag ist verbindlich abgeschlossen, wenn die Unterkunft bestellt und zugesagt oder kurzfristig bereitgestellt wird. Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch per Telefax oder E-Mail erfolgen.
Die Buchung erfolgt durch den Gast auch für alle mitreisenden Personen, für deren Vertragsverpflichtung der buchende Gast wie für seine eigene Verpflichtung einsteht. Die Ferienwohnung wird dem Mieter für den angegebenen Zeitraum für die vereinbarte Personenanzahl überlassen.


Übernachtungspreis und Nebenkosten

Die geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Buchungsangebot.
Die angegebenen Preise schließen alle Nebenkosten ein, soweit nichts anderes vereinbart ist. Die Bezahlung kann entweder im vorab durch Überweisung oder bei Ankunft in bar erfolgen.


Stornokosten

Eine Nichtinanspruchnahme einer gebuchten Ferienwohnung entbindet den Gast nicht von einer evtl. Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Beherbergungsbetriebes. Auch im Falle eines Rücktritts, der schriftlich erklärt werden muss, können Stornokosten berechnet werden. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter.
Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.

Rücktritt bis zum 14. Tag vor Beginn der Mietzeit                       0 %
Rücktritt bis zum 11. Tag vor Beginn der Mietzeit                     40 %
Rücktritt bis zum   3. Tag vor Beginn der Mietzeit                     50 %
danach und bei Nichterscheinen                                                  80 %

Sowohl bei der Geltendmachung des Erfüllungsanspruchs als auch pauschaler Stornokosten bleibt den Parteien des Beherbergungsvertrages vorbehalten, im Einzelfall höhere oder geringere Einsparungen nachzuweisen. Ersparte Aufwendungen werden auf den Erfüllungsanspruch angerechnet. Der Vermieter hat eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vermieten und dies auf die gemachten Stornokosten anzurechnen.

Gerichtsstand ist Bamberg


Kündigung durch den Vermieter

Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarte Zahlung nicht fristgerecht leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist.
In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen.


Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung der Ferienwohnung und ist verpflichtet die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während des gesamten Aufenthalts zu erhalten. Der Vermieter haftet nicht für höhere Gewalt (z. B. Brand, Überschwemmung, etc.).


Pflichten des Mieters

Der Beherbergungsbetrieb haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung. Weist die gemietete Unterkunft einen Mangel auf, der über eine bloße Unannehmlichkeit hinausgeht, hat der Gast dem Inhaber des Beherbergungsbetriebes dies unverzüglich anzuzeigen, um die Beseitigung des Mangels zu ermöglichen. Unterlässt der Gast diese Mitteilung, stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen zu.

Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes oder dazugehörigen Anlagen ist der Gast ersatzpflichtig, soweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen schuldhaft verursacht worden ist. Der Vermieter ist von entstandenen Schäden unverzüglich zu unterrichten. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig.

In Ausgussbecken und Toilette dürfen keine Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches geworfen oder gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung.

Der Gast haftet ebenso für alle durch Tierhaltung entstandenen Schäden.


Hausordnung:

Die Mieter sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme aufgefordert. Insbesondere sind störende Geräusche und Tätigkeiten, die die anderen Gäste belästigen und die häusliche Ruhe beeinträchtigen,  zu vermeiden.

Rundfunk- und Fernsehgeräte sind nur auf Zimmerlautstärke einzustellen. In der Zeit von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr und von 22.00 Uhr bis 8.00 Uhr wird um Ruhe gebeten.